Teilnahmebedingungen 2025
1. Teilnahme
Teilnehmen können alle Jungen und Mädchen, die ab dem 04.08.2025 8 Jahre und in der Ferienfreizeit noch keine 15 Jahre alt sind. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.
2. Beitrag
Der Teilnahmebeitrag beträgt 245€. Davon werden pro Kind 50€ als Anzahlung entrichtet. Bei Geschwisterkindern wird ein Rabatt gewährt, der aus der Tabelle am Ende der Seite entnommen werden kann.
3. Gesundheitliche Anforderungen
Bei Antritt der Fahrt ist der Teilnehmer frei von ansteckenden Krankheiten und Ausschlägen, wie z. B. Pilzen etc. Des Weiteren ist er den gesundheitlichen Anforderungen der Freizeit gewachsen. Sollte der Teilnehmer Bettnässer sein, so muss dieses mitgeteilt werden. Aktuelle Erkrankungen, Allergien und Auffälligkeiten des Teilnehmers, und auch solche, die schon einige Jahre zurückliegen, müssen angegeben werden (siehe Infobogen). Bei schwerwiegenden Unverträglichkeiten oder Krankheiten die durch Lebensmittel hervorgerufen werden, ist es nötig, dass die Leitung per Mail (am besten noch vor der Anmeldung des Kindes) informiert wird. Wir können keine Teilnahme gewährleisten, falls die Nahrungszubereitung die Kapazitäten und Möglichkeiten der Küche überschreitet. Es ist unbedingt erforderlich, die Gruppenleiter von eventuellen (gesundheitlichen) Beeinträchtigungen (siehe oben) sowie deren Behandlungsweise zu informieren. Bei falschen Angaben können die Gruppenleiter die Verantwortung für den Teilnehmer teilweise oder ganz ablehnen. Sind diese Anforderungen nicht erfüllt, so müssen wir das Kind auf Kosten und Verantwortung der Erziehungsberechtigten nach Hause schicken.4. Fehlverhalten
Wird durch Ihr Kind das Wohlergehen anderer gefährdet, macht es den Gruppenleitern unmöglich ihrer Aufsichtspflicht nachzukommen oder verstößt es wiederholt grob gegen die Anordnung der Gruppenleiter, so kann es auf Kosten der Erziehungsberechtigten nach Hause geschickt werden. Diese Entscheidung wird von allen Gruppenleitern gemeinsam gefällt. Der Teilnehmerbeitrag wird in einem solchen Fall in voller Höhe einbehalten. Des Weiteren tragen die Erziehungsberechtigten alle aus den Verstößen ihrer Kinder resultierenden Folgekosten.5. Rücktritt der Teilnahme
Bei Rücktritt nach Entrichten der Anzahlung kann diese nicht mehr rückerstattet werden. Grundsätzlich können wir Ihnen immer nur so viel zurückzahlen, wie wir zum Zeitpunkt des Rücktritts noch nicht ausgegeben haben.6. Aufenthalt der Eltern
7. Informationsnachmittag
Der Besuch des Informationsnachmittags ist für die Eltern unbedingt erforderlich. Bei dieser Veranstaltung werden alle Termine und weitere wichtige Informationen besprochen. Sie erfahren dann auch, mit welchen Kindern ihr Kind in einer Gruppe ist und welche/r Gruppenleiter/in ihr Ansprechpartner ist.8. Besuch und Telefon
Eltern-, Verwandten- und Bekanntenbesuche sind während der Ferienfreizeit nicht möglich, geschieht dies doch müssen die Eltern ihr Kind sofort mitnehmen und die Maßnahme ist beendet, da Besuche im Lager eher störend sind. Auch kann das Kind nicht für besondere Veranstaltungen abgeholt und wieder gebracht werden, ihr Kind müsste dann komplett abgeholt werden. (Ausnahmen: Todesfall in der Familie, Krankheit etc.) Telefonanrufe der Eltern sollten nur im äußersten Notfall erfolgen.9. Reiseausrüstung
Für verlorene und beschädigte Reiseausrüstung (Kleidung, Zahnklammer etc.) wird nicht gehaftet. Eine Gepäckversicherung besteht nicht. Alle Kleidungsstücke sollten mit dem Namen des Kindes beschriftet werden. Kleidungsstücke die nach der Ferienfreizeit überbleiben und nicht mit Namen gekennzeichnet wurden, werden einem wohltätigen Zweck zur Verfügung gestellt. Bitte weisen Sie ihr Kind darauf hin.10. Schäden an Teilnehmern
Für Schäden, die einem Teilnehmer während der Ferienfreizeit entstehen, haften wir nur im Rahmen und im Umfang der bestehenden Versicherung. Die Haftung für die Verursachung eines Schadens durch die mit Einzelleistungen beauftragten Unternehmen (Transportunternehmen, Vermieter etc.) ist ausgeschlossen.11. Höhere Gewalt
Sollte infolge von höherer Gewalt, bei Streiks, Ausfall von Verkehrsmitteln, Krankheit etc. die Durchführung der Maßnahme unmöglich sein/werden, so erstatten wir nur den Teil des Teilnehmerbeitrags, der bis dahin noch nicht zur Deckung anfallender Kosten ausgegeben wurde oder noch ausgegeben werden muss. Weitere Ansprüche bleiben ausgeschlossen.12. Unwirksamkeit dieser Bedingungen
Falls ein Teil dieser Bedingungen unwirksam werden sollte, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen und der Teilnehmervertrag (verbindliche Anmeldung) nicht beeinträchtigt. Mündliche Absprachen sind unwirksam.13. Verstöße gegen die Teilnahmebedingungen
Verstöße oder Nichtbeachten der Teilnehmerbedingungen gehen zu Lasten des Teilnehmers und können zum Ausschluss von der Teilnahme an der Ferienfreizeit führen. In einem solchen Fall ist der Anspruch auf Kostenrückerstattung unzulässig.14. Kranken- und Unfallversicherung
Privatversicherte erklären sich einverstanden, die Kosten eventueller ärztlicher Maßnahmen zu tragen. Nicht privatversicherte handhaben eine solche Maßnahme über die Krankenversicherungskarte. Vom Reiseveranstalter wird keine Kranken- oder Unfallversicherung gestellt.15. Verursachte Schäden durch Teilnehmer
Von den Teilnehmern der Ferienfreizeit verursachte Schäden jeglicher Art gehen zu Lasten des Teilnehmers bzw. seiner Eltern, sofern sie nicht durch die Pfarrversicherung gedeckt sind.16. Kenntnisnahme
Mit der Unterschrift der Anmeldung erklärt der Unterschreibende, alle Teilnahmebedingungen zur Kenntnis genommen und akzeptiert zu haben und bestätigt die Richtigkeit aller Angaben.17. Veranstalter und Träger
Der Veranstalter ist das Team der Kinderferienfreizeit Gleidorf unter der Trägerschaft der katholischen Kirchengemeinde St. Agatha Epe.Kostenübersicht
Anzahl Kinder | 1 | 2 | 3 |
Gesamtkosten | 245 | 475 | 690 |
davon Anzahlung | 50 | 100 | 150 |
Restbetrag | 195 | 375 | 540 |